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GEG 2024/2026 fürs Fertighaus: Was wirklich Pflicht ist

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelt 2026 verbindlich, welchen Energiestandard ein Fertighaus erreichen muss, wie der Pflichtanteil erneuerbarer Energien umzusetzen ist und welche Heizung erlaubt bleibt. Wir erklären die Effizienzhaus-Stufen, die 65-%-EE-Regel und die Konsequenzen für Bauantrag, Bauvertrag und KfW-Förderung.

Markus Weber, Energieberater
Stand: 02. Mai 2026
Lesezeit: 23 Min
Modernes, energieeffizientes Fertighaus mit Wärmepumpe und integrierter Photovoltaik-Anlage
GEG 2026: Mindestens 65 % erneuerbare Energien für jeden Neubau.

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist 2026 die zentrale Rechtsgrundlage für jeden Hausneubau in Deutschland. Es regelt verbindlich, welchen Energiestandard ein Fertighaus erreichen muss, wie der Pflichtanteil erneuerbarer Energien umzusetzen ist und welche Heizung erlaubt bleibt. Dieser Leitfaden erklärt die Effizienzhaus-Stufen, die 65-Prozent-EE-Regel und die Konsequenzen für Bauantrag, Bauvertrag und KfW-Förderung – alles auf Stand Mai 2026.

65 %
EE-Pflichtanteil Heizung
GEG § 71 ff.
EH 55
Mindeststandard Neubau
GEG-Referenzgebäude minus 25 %
≤ 0,28
U-Wert Außenwand
W/(m²·K) — Standard 2026

Was ist das GEG und wen betrifft es 2026?

Kurzantwort: Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) bündelt seit 2020 die früheren Einzelregelungen aus EnEV, EnEG und EEWärmeG. Es betrifft 2026 jeden Neubau, jede umfassende Sanierung sowie jeden Heizungstausch. Für Fertighäuser gelten exakt dieselben Anforderungen wie für Massivhäuser: Primärenergiebedarf, Wärmedurchgangskoeffizienten, Heizungs-EE-Anteil und Pflicht zur Energieausweis-Vorlage. Die Bundesregierung hat die Pflicht zu 65 Prozent erneuerbare Energie bei jeder neu eingebauten Heizung als zentralen Hebel verankert. Die zentrale Bezugsgröße ist das sogenannte Referenzgebäude – ein virtueller Standard, an dem Ihr Bau gemessen wird. Wer GEG-konform plant, profitiert direkt vom Bundes-Programm Klimafreundlicher Neubau des BMWSB.

Im Bundesgesetzblatt steht der Wortlaut des GEG nüchtern, in der Praxis ist seine Umsetzung aufwändig: Jeder Bauantrag muss 2026 einen Energieausweis nach GEG sowie einen Nachweis der EE-Pflicht enthalten. Diese Unterlagen erstellt ein Energieeffizienz-Experte aus der BAFA-Liste – bei Markenanbietern aus unserem Detailvergleich ist das im Hauspreis enthalten. Ohne GEG-konforme Berechnung erteilt die Bauaufsichtsbehörde keine Genehmigung. Mehr zum Verfahren im Baugenehmigungs-Ratgeber.

Effizienzhaus-Stufen 2026: EH 55, EH 40, EH 40 NH und QNG im Vergleich

Kurzantwort: Effizienzhaus-Stufen drücken aus, wieviel Energie ein Gebäude im Vergleich zum gesetzlichen Referenzgebäude verbraucht. EH 55 bedeutet 55 Prozent des Referenzbedarfs (also 45 Prozent weniger). EH 40 bedeutet 40 Prozent (60 Prozent weniger), EH 40 NH zusätzlich Nachhaltigkeit nach QNG-Standard. Mindeststandard für KfW-Förderung 2026 ist EH 55, die zinsverbilligten KFN 297/298 verlangen EH 40 oder QNG.

Effizienzhaus-Stufen 2026 im Direktvergleich

StufePrimärenergie­bedarfTransmissionsverlustKfW-Förderung 2026
EH 5555 % vom Referenz70 % vom ReferenzJa, KFN-Stufe entfällt
EH 4040 % vom Referenz55 % vom ReferenzKFN 297, bis 100.000 €
EH 40 NH (mit QNG)40 % + Nachhaltigkeit55 % vom ReferenzKFN 298, bis 150.000 €
EH 40 Plus (PV+Speicher)40 % + Eigenverbrauch55 % vom ReferenzAuslaufmodell, regional

Im Markt der 35 Markenanbieter ist EH 55 2026 bei 95 Prozent der Häuser Standard und im Hauspreis enthalten. EH 40 als Aufpreis-Option kostet zusätzlich 8.000 bis 25.000 Euro. EH 40 NH (Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude) verlangt zusätzliche Nachweise zu Lebenszyklus, Schadstofffreiheit und Recyclingfähigkeit – Aufpreis 12.000 bis 35.000 Euro, dafür aber höherer KfW-Zuschuss. Details im KfW-Förderungs-Ratgeber 2026.

0 kWh/m²a
EH 55, Endenergie typisch
0 kWh/m²a
EH 40, Endenergie typisch
bis 0 k €
KFN 298 Kreditrahmen

Die 65-Prozent-Regel: Welche Heizung ist 2026 noch erlaubt?

Kurzantwort: Seit Januar 2024 müssen alle neu eingebauten Heizungen in Neubauten zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Erlaubt sind 2026: Wärmepumpe (Luft, Sole, Wasser), Hybridheizung mit Wärmepumpe + Spitzenlast-Gas, Stromdirekt­heizung in Effizienzhäusern, Solarthermie + Holz/Pellet-Heizung, Anschluss an Fernwärmenetz mit ≥ 65 Prozent EE-Anteil. Reine Gas- oder Ölheizungen sind im Neubau praktisch ausgeschlossen.

  • Luft-Wasser-Wärmepumpe (Standard im Fertighaus 2026, COP 3,0–4,5).
  • Sole-Wasser-Wärmepumpe mit Erdkollektor / Erdsonde (höhere Effizienz, Investitionen 18.000–32.000 €).
  • Hybrid-Wärmepumpe mit Spitzenlast-Gas (rückläufig, da Gas mittelfristig teurer wird).
  • Pelletheizung + Solarthermie (für Holzhaus-Liebhaber, Wartung höher als bei Wärmepumpe).
  • Fernwärme aus EE-Quellen (in Großstädten oft beste Lösung, Anschlusszwang in B-Plan-Festsetzungen prüfen).
  • Wasserstoff-ready-Heizung (theoretisch zulässig, Praxis-Tauglichkeit 2026 noch ausbaufähig).

Wärmepumpen-Details zu COP-Werten, Pufferspeicher und JAZ finden Sie im Wärmepumpen-Ratgeber. Photovoltaik in Kombination mit Wärmepumpe behandelt unser PV-Ratgeber.

U-Werte 2026: Was die GEG-Anlage 1 fordert

Kurzantwort: Die GEG-Anlage 1 enthält die Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Werte) des Referenzgebäudes. Für ein klassisches Einfamilienhaus 2026 gelten als Referenz: Außenwand ≤ 0,28 W/(m²·K), Dach ≤ 0,20 W/(m²·K), Bodenplatte zum Erdreich ≤ 0,35 W/(m²·K), Fenster ≤ 1,3 W/(m²·K), Außentür ≤ 1,8 W/(m²·K). Markenanbieter unterschreiten diese Werte 2026 deutlich – Außenwände erreichen 0,15–0,18 W/(m²·K), Dächer 0,12–0,15 W/(m²·K).

U-Werte 2026 — GEG-Referenz vs. typischer Markenanbieter

BauteilGEG-ReferenzMarkenanbieter StandardEH 40 / Premium
Außenwand≤ 0,280,170,12–0,15
Dach gegen Außenluft≤ 0,200,140,11–0,13
Bodenplatte zum Erdreich≤ 0,350,220,16–0,19
Fenster (Uw)≤ 1,31,10,75–0,90
Außentür≤ 1,81,40,90–1,10
Wärmebrücken-Zuschlag ΔUWB0,050,030,01–0,02

Die starke Übererfüllung im Markenanbieter-Standard hat zwei Gründe: Erstens ist Holzrahmenbau bei dünnen Wandstärken (typisch 30–36 cm) durch die hohe Dämmstoffstärke energetisch besonders effizient. Zweitens erfordert die Erfüllung des EH-55-Standards in der Gesamtbilanz bessere Hüllbauteile, weil Lüftungsverluste und Anlagentechnik den Primärenergiebedarf nach oben treiben können.

GEG-konformes Fertighaus zum Festpreis

Alle 35 Markenanbieter in unserem Vergleich liefern 2026 standardmäßig EH-55-Niveau zum Festpreis. EH 40 und QNG sind als Aufpreis-Option verfügbar – wir zeigen Ihnen die genauen Mehrkosten.

Kontrollierte Wohnraumlüftung (KWL): Pflicht oder Empfehlung?

Kurzantwort: Eine kontrollierte Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung (KWL-WRG) ist 2026 in keinem Bundesland gesetzlich vorgeschrieben, jedoch in EH-40-Häusern faktisch unverzichtbar, weil Lüftungsverluste sonst die Energiebilanz sprengen. Das GEG erlaubt zwar Fensterlüftung, doch im rechnerischen Lüftungsverlust werden 0,5 1/h Luftwechsel angenommen – ein Wert, der bei luftdichten Hüllen über das Jahr nicht ohne KWL sicherzustellen ist. Mehrkosten 2026: 7.500–14.000 Euro inklusive Verteilkanälen.

Eine moderne KWL erreicht Wärmerückgewinnungsgrade von 85 bis 92 Prozent – die abgehende Abluft heizt im Gegenstromprinzip die einströmende Außenluft vor. In gut gedämmten Häusern reduziert das den Lüftungsverlust um bis zu 75 Prozent. Zusätzlich sorgen Filter (F7/F9) für sauberere Innenluft und schützen Allergiker. Nachteile: Wartungsaufwand (Filterwechsel zwei Mal jährlich), Stromverbrauch der Ventilatoren (40–80 W Dauerlast), Geräuschempfinden bei schlecht ausgelegten Anlagen.

GEG im Bauantrag: Welche Nachweise sind 2026 Pflicht?

Kurzantwort: Im Bauantrag 2026 sind drei GEG-Nachweise Pflicht: 1. Energiebedarfsausweis nach GEG mit Primärenergie-, Endenergie- und Transmissionswärmeverlust des konkreten Vorhabens, 2. Nachweis des EE-Pflichtanteils mit Detailblatt zur Heizung, 3. sommerlicher Wärmeschutznachweis nach DIN 4108-2. Bei KfW-Förderung kommen weitere Unterlagen hinzu (KfW-Antragsformular, Baufinanzierungs-Bestätigung der Hausbank, ggf. QNG-Nachweis).

  • Energiebedarfsausweis nach GEG (Berechnung durch Energieeffizienz-Experte BAFA-Liste).
  • Detailberechnung EE-Anteil Heizung (Wärmepumpe, Solarthermie, Holz, Fernwärme).
  • Sommerlicher Wärmeschutznachweis nach DIN 4108-2 (Übertemperaturgradstunden).
  • Hydraulischer Abgleich der Heizung dokumentiert.
  • Lüftungskonzept (auch bei Fensterlüftung, Nachweis dass kein Schimmelrisiko).
  • Bei KfW-Antrag: gewerkeweise Nachweise zu Bauteil-U-Werten, Anlagentechnik, Erneuerbarer Wärme.

Vermeidbare Fehler im Energieausweis

Der Energieausweis darf nur von zertifizierten Energieeffizienz-Experten (BAFA-Liste) erstellt werden. Häufiger Fehler: Anbieter erstellen den Ausweis intern und tragen ihn nicht in die offizielle Liste ein. Das fällt spätestens bei der KfW-Beantragung auf und kann den Bauantrag sowie die Förderung komplett gefährden. Lassen Sie sich vor Vertragsunterschrift den BAFA-Listeneintrag des verantwortlichen Sachverständigen schriftlich nachweisen.

GEG im Bestand: Wann gilt es bei Sanierung und Heizungstausch?

Kurzantwort: Im Bestand greift das GEG 2026 in drei Fällen: 1. Heizungstausch – 65-Prozent-EE-Pflicht für Neuanlagen ab 2026 in Neubaugebieten, ab 2028 in Großstädten ≥ 100.000 Einwohner, ab 2028 in kleineren Gemeinden; Übergangsfrist bis Mitte 2029. 2. umfassende Sanierung der Hülle (≥ 10 % Bauteilfläche) – Bauteil-U-Werte aus Anlage 7 GEG müssen eingehalten werden. 3. Erweiterung – bei Anbau ≥ 50 m² gilt das GEG für den Anbauteil vollständig.

Wer ein bestehendes Fertighaus aus den 70er bis 90er Jahren modernisiert, muss daher genau prüfen, welche Bauteile saniert werden und welche GEG- Anforderungen ausgelöst werden. Detaillierte Sanierungspakete und Förderung im Modernisierungs-Ratgeber. Für 2026er Sanierungspflichten siehe auch BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude), die parallel zum GEG die Förderkulisse stellt.

Ausblick: Wie verschärft sich das GEG bis 2030?

Kurzantwort: Bis 2030 wird das GEG voraussichtlich zwei Verschärfungen erfahren: 1. Anhebung des Mindeststandards für Neubauten von EH 55 auf EH 40 (geplant für 2027/2028, EU-Richtlinie EPBD verlangt „Nullemissionsgebäude“ ab 2030 für Neubauten). 2. Erweiterung der EE-Pflicht im Bestand flächendeckend ab Mitte 2029. Wer 2026 ein KfW-40-Haus baut, ist bereits zukunftssicher; wer auf EH 55 setzt, profitiert von kürzeren Bauzeiten und niedrigeren Kosten – muss aber bei einer späteren Erweiterung nachrüsten.

Marktbeobachtung 2026: Bei Markenanbietern verschiebt sich der Standard-Modus zunehmend in Richtung EH 40 als Default, EH 55 wird zum Sparmodell. Premium-Anbieter wie Baufritz, Schwörer und FingerHaus liefern bereits EH 40 NH (QNG) zum Aufpreis 12.000–25.000 €. Wer langfristig denkt und das KFN 298 nutzt, fährt mit EH 40 NH 2026 wirtschaftlich oft besser als mit EH 55.

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Häufige Fragen zum Thema

Die meistgestellten Fragen zu GEG 2024/2026 fürs Fertighaus – kompakt beantwortet von der fertig-haus.net Redaktion (Stand 2026).

Was schreibt das GEG 2026 für Fertighäuser vor?
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) gilt 2026 in der Fassung des „Heizungsgesetzes“ 2024. Für Neubauten gilt der GEG-Mindeststandard, der einem KfW-55-Niveau entspricht: maximaler Jahres-Primärenergiebedarf 55 % eines Referenzgebäudes, U-Werte für Außenwände ≤ 0,28 W/(m²·K), Dach ≤ 0,20, Fenster ≤ 1,3. Zentrale Verschärfung: Neue Heizungen müssen zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden – in der Praxis erfüllen das Wärmepumpen, Pellet/Hackschnitzel-Heizungen, Hybridsysteme oder Anschluss an Wärmenetze. Reine Gas- oder Ölheizungen sind im Neubau de facto ausgeschlossen.
Was bedeuten die Effizienzhausstufen KfW 85 / 70 / 55 / 40 / 40 NH?
Die KfW-Effizienzhausstufen geben den maximalen Jahres-Primärenergiebedarf und Transmissionswärmeverlust in Prozent eines Referenzgebäudes nach GEG an. KfW 100 = Referenzgebäude (entspricht GEG-Niveau plus 0). KfW 70 = 70 % des Referenzgebäudes, KfW 55 = 55 %, KfW 40 = 40 %. Der Zusatz „NH“ steht für Nachhaltigkeitsklasse mit QNG-Siegel (Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude). 2026 ist KfW 40 NH die einzige Stufe, die für die Förderung KFN (Klimafreundlicher Neubau) Voraussetzung ist.
Welche Heizung erfüllt die 65-%-EE-Pflicht?
Die 65-%-EE-Pflicht (§71 GEG) gilt seit 2024 für jede neu eingebaute Heizung in Neubauten. Folgende Systeme erfüllen sie 2026 ohne weitere Nachweise: Wärmepumpen (Luft/Wasser, Sole/Wasser, Wasser/Wasser), Holzpellet-, Holzhackschnitzel- und Scheitholzheizungen, Solarthermie als alleiniges System (nur in Ausnahmefällen ausreichend), Anschluss an Wärmenetz mit nachgewiesenem 65-%-EE-Anteil oder Hybrid-Heizungen mit nachweisbarem 65-%-EE-Anteil. Reine Gas- oder Öl-Brennwertheizungen scheiden im Neubau aus.
Bauen Fertighäuser standardmäßig nach KfW 55 oder GEG-Minimum?
Die meisten Premium-Fertighausanbieter (WeberHaus, Bien-Zenker, Hanse Haus, Schwörer, Fingerhaus, KAMPA) bauen 2026 standardmäßig nach KfW 55 – also unterhalb des GEG-Mindeststandards. Discount-Anbieter wie Town & Country oder Massa Haus liefern serienmäßig den GEG-Mindeststandard und bieten KfW 55 oder KfW 40 als Aufpreis-Option. Faustformel: KfW 55 statt GEG-Mindest = 8.000-15.000 € Mehrpreis, KfW 40 statt KfW 55 = 12.000-25.000 € Mehrpreis. Diese Investition rechnet sich über 20-30 Jahre durch geringeren Energieverbrauch.
Was ist das QNG-Siegel und wofür brauche ich es?
QNG (Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude) ist die staatliche Nachhaltigkeitszertifizierung, die seit 2023 für die KfW-Spitzenförderung „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN) Voraussetzung ist. QNG bewertet ökologische, soziokulturelle und ökonomische Qualität sowie Prozess- und Standortqualität nach 28 Kriterien. Vergeben werden QNG-Plus (Standardklasse) und QNG-Premium. Für Fertighäuser wird QNG meist über systemische Vorzertifikate der Anbieter und individuelle Projektprüfung vergeben. Mehrkosten: 4.000-12.000 € für die Zertifizierung plus 8.000-25.000 € für die nachhaltigeren Materialien.
Was kostet ein KfW-40-Fertighaus mehr als der GEG-Mindeststandard?
Ein KfW-40-Fertighaus liegt 2026 typischerweise 18.000 bis 40.000 Euro über dem GEG-Mindeststandard – je nach Größe und Anbieter. Mehrleistungen: dickere Dämmung an Wand/Dach/Bodenplatte, Dreifachverglasung mit Wärmeschutzwerten Ug ≤ 0,7, kontrollierte Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung > 80 %, optimierte Wärmebrückendetails, hocheffiziente Wärmepumpe, häufig PV-Anlage. Demgegenüber stehen 2026: KfW-Kredit bis 150.000 Euro zu vergünstigtem Zins (KFN-Programm) und jährliche Energieersparnis von 600-1.200 Euro. Amortisation typischerweise nach 15-20 Jahren.
Gilt das GEG auch für Ausbauhäuser und Bausatzhäuser?
Ja, das GEG gilt für jedes neu errichtete Wohngebäude unabhängig von der Ausbaustufe. Bei Ausbau- und Bausatzhäusern liegt die Verantwortung für die GEG-Konformität jedoch beim Bauherrn, nicht beim Hersteller. Wer den Innenausbau in Eigenleistung erbringt, muss am Ende einen Energieausweis nach GEG vorlegen – auf eigene Kosten. Empfehlung: Bei Ausbauhäusern die Wärmebrücken- und Lüftungsplanung zwingend vom Hersteller fertigstellen lassen. Wer Dampfbremse oder Lüftungsgerät selbst plant, riskiert Schimmelschäden und GEG-Verstöße.
TÜV Rheinland ZERTIFIZIERT – geprüfte Qualifikation, ID 0000038136

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Begleitet von Nico Brunner

TÜV Rheinland geprüfter Sachverständiger für Immobilienbewertung

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