Bauplanung und Grundriss beim Fertighaus
Die Bauplanung und Grundrissplanung für die Errichtung eines Fertighauses richtet sich nach der Art des Fertigbausatzes.
Je nachdem, ob sich der Bauherr für ein Typen- oder Individualhaus entscheidet, gestalten sich die Bauplanung und Grundrissplanung sehr unterschiedlich. Prinzipiell muss sich die Bauplanung bei einem in Masse produzierten Typenhaus, auf dessen Gestaltung der Bauherr keinen oder kaum Einfluss ausüben kann, nach dem vom Fertighaushersteller festgelegten Grundriss des Typenhauses richten. Entscheidet sich der Bauherr hingegen für ein Individualhaus, kann die Bau- und Grundrissplanung im Rahmen der Möglichkeiten relativ individuell durchgeführt werden.
Für die Bau- und Grundrissplanung sollte ein erfahrener Architekt beauftragt werden.
Da es für einen unerfahrenen Bauherrn zumeist nicht ersichtlich ist, welche Aspekte des Fertighausbaus in eine detaillierte Bauplanung einfließen müssen, sollte hierfür ein erfahrener und kompetenter Architekt beauftrag werden, da es ansonnten beispielsweise bei einem nicht fachgerechten Grundrissplan für das Fertighaus, später bei dessen Errichtung zu schwerwiegenden Problemen kommen kann. Ein im Fertighausbau erfahrener Architekt weis in der Regel, auf welche wichtigen Kriterien es bei einer Bauplanung und der Erstellung des Grundrissplans für ein Individualfertighaus ankommt.
Ein Individualfertighaus ermöglicht eine relativ freie Grundrissgestaltung für das Eigenheim.
Der Grundriss für ein Typenfertighaus wird, wie bereits erwähnt, vom Hersteller des Fertighausbausatzes festgelegt und der Bauherr kann hierbei kaum Einfluss auf die Grundrissplanung ausüben. Hingegen kann der Grundriss für ein Individualhaus relativ frei gestaltet werden und die Hersteller für Fertighausbausätze richten sich bei der Produktion und Vorfertigung des Individualbausatzes nach dem individuellen Grundrissplan, welcher von dem vom Bauherrn beauftragen Architekten erstellt wurde.
